Offene Ganztagsschule
Auf Grund der weiterhin geltenden Coronabestimmungen (Szenario A = eingeschränkter Regelschulbetrieb!) können wir den Kindern nur Angebote machen, die in getrennten Kohorten stattfinden (also Klasse 1 und 2 sowie Klasse 3 und 4).
Betreuungsdauer
- Das freiwillige Ganztagsschulangebot wird gemäß §2 des Niedersächsischen Schulgesetzes im Anschluss an die Verlässliche Grundschule von Montag – Donnerstag von 12:45 Uhr bis 15:30 Uhr angeboten. Wer sich für den Ganztag anmeldet, für den endet die Unterrichtsverpflichtung um 15:30Uhr.
- Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch für ein halbes Jahr verpflichtend. Auch wenn Ihr Kind nicht an der gewünschten AG teilnehmen kann, ist natürlich die Betreuung bis 15:30 Uhr gewährleistet und verpflichtend.
- Die Eltern können ihre Kinder für einen Tag, zwei, drei, oder vier Tage anmelden.
Mittagsverpflegung
- Nach Schulschluss um 12:45 Uhr gehen die Kinder in die Schulmensa. Um 13:30 Uhr endet das Mittagessen.
- Die Beteiligung an der Mittagspause ist für alle am Ganztagsangebot teilnehmenden Kinder verpflichtend.
- Während des Mittagessens sind immer 2 betreuende Personen anwesend.
- Es wird ein warmes Mittagessen von einem externen Anbieter angeboten (HpH Bersenbrück). Dieser bringt täglich ein Mittagessen zur Schule.
- Das Mittagessen besteht aus einem Hauptgericht und tageweise unterschiedlich Obst oder einem anderen Dessert.
- Die Kosten für ein warmes Mittagessen betragen 3,90€ pro Essen. Zum Mittagessen steht Wasser zur Verfügung
- Falls die Teilnahme an einem warmen Mittagessen nicht gewünscht ist, besteht die Verpflichtung der Eltern, dem Kind angemessenes Essen für die gemeinsame Mittagspause mitzugeben.
- Wer Sozialleistungen bezieht, hat die Möglichkeit einen Antrag bei der Stadt Bramsche auf Bildung und Teilhabe zu stellen (BuT). Die Kosten für das Mittagessen werden in diesem Fall komplett getragen. Hilfe bei der Antragstellung bietet der Verein Pfiff e.V. im Familienzentrum Hesepe.
- Die Kosten für das Mittagessen werden monatlich von der Schule über ein Lastschriftverfahren eingezogen. Fehltage können nur bei langfristigem Ausfall erstattet werden. Kurzfristiges Fehlen muss angezeigt werden, kann aber nicht erstattet werden.
Hausaufgaben
- In der Zeit von 13:30-14:15 Uhr findet in der individuellen Lernzeit eine Hausaufgabenbetreuung – nicht aber eine individuelle Hausaufgabenhilfe – statt. Die SchülerInnen fertigen in Gruppen, z.T. auch jahrgangsübergreifend in dieser Zeit ihre Hausaufgaben an.
- Die Kontrolle der Hausaufgaben liegt in der Verantwortung der Eltern.
- Das Üben für Arbeiten und Diktate, das Vorbereiten von Tests, und das Lesen und Lernen des Einmaleins zählt nicht zu den Hausaufgaben, sondern obliegt dem Elternhaus.
Grundsätzliches
- Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist freiwillig, nach Anmeldung jedoch für ein Schulhalbjahr verpflichtend.
- Die Schulordnung gilt auch im Nachmittagsbereich.
- Bei Nichteinhaltung kann durch die Klassenkonferenz ein Ausschluss vom Nachmittagsbetrieb erfolgen.
- Es besteht für Eltern die Verpflichtung, auch am Nachmittag telefonisch erreichbar zu sein (Handy oder vertraute Person für Notfälle).
- Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte AG an einem Wochentag. Manche AGs sind auf eine bestimmte Teilnehmerzahl begrenzt.
- Außerunterrichtliche Angebote sind kostenfrei. Anfallende Sach- und Materialkosten sind von den Eltern im Rahmen ihrer Ausstattungspflicht nach § 71 NSchG zu übernehmen.
Angebote
- In der Zeit von 14:30-15:30 Uhr findet die offene Angebotsphase statt.
- Es kann auf Grund der Corona-Pandemie und der nicht vorhersehbaren Begleitumstände nur ein Programm angeboten werden, das eine Kohortentrennung vorsieht.
- Daher bemühen sich die eingesetzten KollegInnen, den Kindern ein abwechslungsreiches, spannendes Angebot zu unterbreiten, das allerdings in diesem Halbjahr nicht wählbar ist.
- Auf Grund personeller Veränderungen kann es kurzfristig noch zu kleinen Änderungen kommen.
Download Anmeldung für die offene Ganztagsschule 1. Schulhalbjahr(2021/22): Klick
Stand: 05.07.2021